Wie schon unter "Versicherungen" berichtet, wurde der Meinigen die Handtasche gstohlen, darin u.a. das Handy.
Obwohl das laut Zeitungsberichten täglich x mal passiert, ist das in den FAQs auf der HP von T-Mobile nicht vorgesehen, keinerlei Hinweise, wie man weiter vorgeht. Das Stichwort gibt es nicht. Sie hat natürlich sofort die Sim-Karte sperren lassen.
In der Folge hat sie über den Online-Service Fragen gestellt über das "wie weiter?" Läuft der Vertrag weiter, auch wenn man ihn nicht nutzen kann? Wie kommt man zu einem neuen Handy? Gibt es ihren günstigen Tarif noch? Oder vielleicht Umstieg auf eine Wertkarte?
Als Antwort nur die Bestätigung, daß es gesperrt ist und sie eine neue Sim-Karte im Shop bekommen kann. Hallo, es gibt kein Handy mehr dafür.
Erneute Bitte um konkrete Antworten. Was ist mit dem Vertrag? Läuft die Grundgebühr auch ohne Leistung weiter? Ist eine Vertragsverlängerung mit neuem Handy und gleichem Tarif möglich? [Bei T-Mobile gibt es Wertkarten, aber mit Grundgebühr, die höher ist als ihre alte auf dem Vertragshandy].
Wieder nur der Hinweis, daß man jederzeit eine Vertragsverlängerung durchführen kann. Womit? Sie solle sich für ein "Bonusprogramm" anmelden: "Nach der erfolgten Freischaltung könne sie sich entscheiden, ob sie ein neues Endgerät oder eine Gesprächsgutschrift wünsche". Wofür? Und: wenn man Fragen habe, solle man sie erneut kontaktieren (daß das immer andere Bearbeiterinnen sind, macht die Sache auch nicht leichter). Wie wärs erst mit Beantwortung der alten?
Weil keine konkreten Antworten erfolgten, kündigte sie mit dem Hinweis, die Rechnung mit der Sperrgebühr abzuwarten und dann den Abbuchungsauftrag zu stornieren. Ich bin davon ausgegangen, daß nach einem Diebstahl eine Leistung nicht erbracht werden kann und dies somit ein Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellt.
Im 7. Mail kann man den Grund für ihre Verärgerung "nicht nachvollziehen". Möglichkeit der Verlängerung und Flamingos gegen ein verbilligtes Neugerät einzulösen. Sie wußte aber nichts von Flamingos, die gehörten auch nicht zu ihrem Tarif.
Anfang November war auf der Rechnung nicht nur die Sperr- sondern auch die Grundgebühr für November.
Telefon-Hotline: Man will ihr eine neue Simkarte schicken - somit sei die Leistung von seiten von T-Mobile erbracht. Daß sie nichts damit anfangen kann, ist ihre Sache. Für den Diebstahl ist man nicht verantwortlich.
Kommentare
Daß Sie immer persönlich beleidigend werden müssen. Der Mann hat eine Frage gestellt und Anspruch auf eine ordentliche Antwort.
Wenn er die Simkarte ersetzt bekommt, ist das sehr einfach für den Provider. Der Vertrag läuft weiter. Ich würde kündigen und bei einem neuen Betreiber einen neuen machen mit neuem Handy.
Er wird aber die 3 Monate noch die Grundgebühr zahlen müssen, auch wenn der Provider nichts für ihn leistet.
Schreiben Sie auf den Erlagschein "Geschenk ohne Gegenleistung".
Das ganze kommt aber jetzt sehr naiv herüber!
Die Leistung, die eine Mobilfunkanbieter erbringt, ist das er dir eine Sim Karte mit einem Tarif zur Verfügung stellt, mit dem man in einem selbst gewählten Handy telefonieren kann.
Wenn dir der Funker gfladert wird, bekommt man die Simkarte ersetzt. Das Handy halt nur dann, wenn man es versichert hat. Der Vertrag läuft wie gehabt weiter, es gibt wegen Diebstahl kein Sonderkündigungsrecht.
Und ein Handy kriegt man heutzutage ab zwölf-fuffzig bei den freundlichen Händlern oder im WeltWeitenWarten.
Man könnt meinen, du bist 13 und hast erst vor kurzen dein erstes Hello-Kitty-Telefon bekommen. :woohoo:
Natürlich sehr ärgerlich, wenn einem das Handy gestohlen wird. Dass damit der Vertrag mit dem Betreiber nicht automatisch hinfällig ist, ist auch verständlich, denn nach dem Ersatz der Sim-Karte ist ja telefonieren mit neuem Handy jederzeit möglich. Je nachdem was für ein Vertrag das war, ist darin ja auch ein Anteil für das (jetzt) gestohlene Handy drinnen, und dafür haftet der Besitzer selbst -- auch bei einem gestohlenen Leasingauto hat das Problem nicht die Leasingfirma sondern der Leasingnehmer.
Blödsinn, im Versicherungsthread steht, daß er oder sie schon eines gekauft haben.
Ich glaube, niestaspopolo ging es nicht um die Versicherung fürs Handy, von der Städtischen kriegt er eh nichts, sondern daß er oder Frau N. die Grundgebühr ohne Gegenleistung weiter zahlen muß.
Hat hier schon jemand sein Handy verloren oder wurde es gestohlen? mit welchen Erfahrungen?
Empfehle ein 20€-Handy von Libro. Mit Befree bin ich aber nicht zufrieden, würde nächstes Mal auf Bob bestehen.
Leider ist es so, daß man Handys zwar bei Vertragsabschluss gesondert auf Diebstahl, etc. versichern lassen kann (selbstverständlich gegen Gebühr), doch die meisten Händler weisen nicht darauf hin.
Allerdings hörte ich bereits in meinem Bekanntenkreis, daß im Fall eines Diebstahls nurmehr der Zeitwert des Gerätes ersetzt wird (wie gering Dieser nach ca. 6 Monaten ausfällt kann man sich ja denken).
Vor mehreren Jahren wurde einer Bekannten ihr Vertragshandy gestohlen, damals allerding war man bei A-1 so kulant ihr ein neues, äquivalentes Handy (kein Billiges) gratis zum bestehenden Vertrag zu geben.
Der Handy-Markt ist gerade in Österreich sehr knapp und knallhart kalkuliert, so dass es kaum vorstellbar ist, dass die diversen Anbieter nun auch so kulant reagieren.
Zwar bin ich Einer der wenigen Glücklichen, denen noch nie ein Handy abhanden gekommen ist (und ich verwende die Dinger schon seit dem D-Netz und davor hatte ich so einen C-Netz-Koffer im Auto), doch ich lasse die neuen Geräte bei jeder Vertragsverlängerung, bzw. jedes neue Handy der Sicherheit halber immer versichern.
Ich fürchte @Niestaspopolo, in diesem Fall werden Sie wenig Chancen haben.
Aus den AGBs:
7. Wie und wann kann unser Vertrag gekündigt werden? Was ist dabei zu beachten?
7.1 Ordentliche Kündigung: Sie können einen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegenden Vertrag jederzeit schriftlich kündigen, wenn Sie die Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten.
Der Vertrag gilt drei Monate nach Einlangen Ihrer Kündigung bei T-Mobile Austria als beendet.
Wenn wir Ihren Tarif bzw. Dienst nicht mehr anbieten, werden wir Ihnen das 3 Monate im Voraus in geeigneter Art und Weise mitteilen. Sollten Sie sich für keinen alternativen Tarif bzw. Dienst entscheiden können, so gilt Ihr Vertrag mit dem Zeitpunkt der Einstellung Ihres Tarifes bzw. Dienstes als beendet.
Antworten auf oft gestellte Fragen zur Kündigung finden Sie auch unter FAQ auf www.t-mobile.at bzw. www.telering.at. .....
7.2 Privatkunden müssen, sofern nicht anders vereinbart, die Kündigung persönlich unterschreiben. ....
7.4 Außerordentliche Kündigung: Sie können den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn
a. wir unsere Leistung über einen Zeitraum von 2 Wochen trotz Ihrer nachweislichen Aufforderung nicht wie vertraglich vereinbart erbringen.
b. Änderungen unserer AGB oder unserer Entgeltbestimmungen nicht ausschließlich begünstigend sind (gemäß § 25 Telekommunikationsgesetz 2003 idF 11/2011)
c. Sonstige wichtige Gründe vorliegen, die eine Aufrechterhaltung Ihres Vertrags unzumutbar machen.
d. Ihre außerordentliche Kündigung aus Anlass einer nicht ausschließlich begünstigenden Änderung unserer AGB oder unserer Entgeltbestimmungen (gemäß § 25 Telekommunikationsgesetz 2003 idF 11/2011) bedarf keiner besonderen Form. Sie können eine solche außerordentliche Kündigung zum Beispiel schriftlich an T-Mobile Austria, Postfach 333 richten, in einem unserer tele.ring oder T-Mobile Shops oder mündlich an unserer T-Mobile Austria bzw. tele.ring Serviceline erklären. ......
7.7 Wir können den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus folgenden Gründen außerordentlich kündigen:
a. bei natürlichen Personen: Tod oder Bestellung eines Sachwalters,
b. bei juristischen Personen: Liquidation,
c. wenn Sie wesentliche Vertragspflichten verletzen,
d. wenn Sie Ihrer Zahlungspflicht nicht nachkommen – trotz Mahnung und 2-wöchiger Nachfrist unter Androhung einer Sperre oder
e. wenn Sie unsere Dienste missbräuchlich (insbesondere 16.4 und 16.5 dieser AGB) belästigend oder in Schädigungsabsicht nutzen; das gilt auch für Dritte, für die Sie haften
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