Servicewüste Post AG

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Viel Freude mit der "neuen" Mucha wünscht
Barbara Mucha und die Mucha-Administration

Kommentare
Tut mir leid, daß du solche Schwierigkeiten damit hast! Es gibt Kurse für Erwachsene.Gute Besserung!
jaja, dieses verflixte sinnerfassende lesen...
Sagen Sie, Niestaspopolo, können Sie wirklich nicht lesen? Die Postvollmachtbestimmung war gültig ab 1. 12. 2009, aber in der neuen, ab 1. 1. 2011, steht das gleiche:
nämlich [u][b]AUCH an eine andere natürliche Person[/b][/u]. Nirgends steht, nur an eine andere Person. Das gleiche hatte Ihnen schon Aufpasser zitiert.
Das heißt eben, laut Post, egal ob jemand nur ein Mal oder ständig Sendungen für einen anderen übernimmt, braucht er eine Vollmacht. Warum ist das so schwer für Sie?
Es geht weiter mit der [b][size=4]Nummer 123[/size][/b]
.
@alouette
Ja, aber Dein Link betrifft etwas anderes als die Abgabe an den Nachbarn. Die Vollmacht braucht man, wenn man [b]dauerhaft[/b] seine Post [b]an eine andere Adresse [/b]haben will, weil man nie zu Hause ist zu den Zustellzeiten. Das heißt dann, alle Pakete gehen an die Ersatzzustelladresse.
Im Normalfall ist jemand nur nicht zu Hause und ein Paket wird an den Nachbarn abgegeben - ohne Vollmacht. Wenn jemand da ist, bekommt er es natürlich an seine Wohnadresse. Hat er eine Vollmacht gegeben für eine Ersatzzustelladresse, kommt kein Paket mehr an seine Wohnadresse. Ist das so schwer zu verstehen?
Ich wiederhole die ABGs der Post aus der alten Mucha:
laßt es gut sein.
sonst nehmt ihr der kafffetantin die illusion, daß tavor für alles und jedes verantwortlich ist, was auch nur einen millimeter von ihrer meinung abweicht.
Müssen sie aber sein. Sonst würde doch die Ausnahme enthalten sein, dass die Postvollmacht nicht auf Nachbarn anzuwenden sei.
Zitiert von mir:
Jetzt mußte ich doch im Archiv nachschauen, wenn Du so verbohrt bist. Ich erinnere mich, daß diese AGBs der Post wiederholt veröffentlicht wurden, nach dem ein User, wie ich jetzt weiß Aufpasser bei der Postdirektion nachgefragt hat:
Veröffentlicht am 24.5.2009, 17:42 von karli1
Betrifft: Hermes Zustelldienst
Firmengebäude - trozdem niemanden angetroffen
.....
Aufpasser (31.5.2009, 10:09)
[u]3.6.8.3. ...auch an einen Wohnungs- oder einen Hausnachbarn, wenn an der Abgabestelle keine empfangsberechtigte Person anwesend ist und der Empfänger dagegen nicht Einspruch erhoben hat. Der Empfänger ist hievon schriftlich zu verständigen[/u][b]Da steht nichts von Vollmacht.Es sind sogar ausdrücklich Arbeitnehmer und Arbeitgeber erwähnt, an die das Paket abgegeben werden kann.[/b]
[u]AGB 3.3.3.1,
ist eine Kannbestimmung.Ist jemand nie zu Hause, kann er eine Verfügung treffen, daß die Sendung (vorzugsweise im gleichen Zustellbezirk) an irgendeine andere Adresse zugestellt werden kann. Das hat aber nichts mit der Ersatzzustellung an einen Nachbarn zu tun. Für die gilt der erwähnte Auszug aus den AGBs (3.6.8.) laut Auskunft des Post-Kundenservice! [/u]
[b]Bei anderen Zustelldiensten steht dabei, daß die Firma ohne Vollmacht das Paket an Nachbarn abgeben kann.Der Empfänger kann auch bestimmte Personen benennen oder einen Abholpunkt bestimmen.
Die Sache mit der Vollmacht ist nur Ihre fixe Idee! [/b]
Und gleich die [/b] [size=4][b]Nummer 86[/b][/size]
[b]
.[/b]
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