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Barbara Mucha und die Mucha-Administration

Postzusteller: keinerlei Kontrolle?

Bild des Benutzers Niestaspopolo

Postzusteller: keinerlei Kontrolle?

Niestaspopolo
0
Noch nicht bewertet
Ich erwarte zwei größere Postsendungen. Heute vormittag klingelte es: "Post. Ein Packchen für Sie. Welcher Stock?". Ich sage es ihm. Er läßt mich unterschreiben, übergibt mir das Packerl, bekommt Trinkgeld und verschwindet wieder im Aufzug. Dann sehe ich, daß das Päckchen für einen Nachbarn im 5. Stock ist. Das heißt, er hat sich bei der Klingel geirrt, hat weder Name noch Türnummer verglichen und auch nicht auf die Unterschrift geschaut. Ich fange den Zusteller mittels Gegensprechanlage noch ab, bitte ihn, wieder rauf zu kommen. Seine Reaktion: "warum haben Sie dann geöffnet?"

Kommentare

-Gast- (nicht überprüft)

[center][color=#FF0080]sonntag.
abend.
flucht vor der einsamkeit.
keine brauchbare tv-show.

auf zum tavor bashing.
die 117. wiederholung der gleichen lamentation.
die zwar richtig ist.
aber die zusammenhänge übersieht.
hauptsache sie vermeint
auf tavor herumzuhüpfen.

du hast recht.
nachweisliche zustellungen können
wenn sie nicht persönlich zu übernehmen sind
an jeden anderen an der ABGABESTELLE
(wohnung, arbeitsplatz)
abgegeben werden.
ohne vollmacht.

an jeden ANDEREN
die mizzi aus der donaustadt
den türgüz aus rodaun
oder die hlapatschek aus der nachbarwohnung
aber nur dann,
wenn ersiees
eine postvollmacht hat.

aja,
einspruch kannst
für andere logisch
nur dann erheben,
wenn du VORHER verständigt wurdest.

richtige auskunft einholen
ist eine kunst
die nicht jeder beherrscht.

[b]ALLES dieses[/b]
nützt aber null und nix
wenn du ein paket annimmst
ohne zu schauen,
an wens gerichtet ist.[/color][/center]

Aufpasser

Man braucht eben keine Vollmacht für den Nachbarn - auch im nächsten Haus nicht. Man kann nur der Abgabe an fremde Personen generell schriftlich widersprechen.

Quote:

die "ausstellung einer postvollmacht" ist "eine kann-bestimmung"????

Natürlich kann man immer eine Vollmacht geben, aber man braucht es nicht!

Quote:

die abgabe an einen anderen als den empfänger erfordert eben eine vollmacht.

Nur dann, wenn der Empfänger seine Sendungen [b]immer[/b] an eine bestimmte andere Adresse zugestellt haben will.

Genau das steht in den zitierten Postbestimmungen.
Das weiß sogar

Quote:

die häuslfrau aus der "postverwaltung"

besser als tavor.

Ich bin weder "elwe", noch ist dies meine Beschwerde - ich habe nur Ihren wiederholten Unsinn mit der Vollmacht zum wiederholten Male korrigiert.

Aufpasser

[u][b]Auskunft vom Postkundenservice:

In "Paket Inland Allgemeine Geschäftsbedingungen" wird unter Punkt 3.6.8. die Ersatzzustellung geregelt.

Demnach ist eine Zustellung von Briefsendungen und Paketsendungen ohne oder mit Wertangabe bis € 1500,-ordnungsgemäß, wenn die Sendungen statt an den Empfänger an andere an der Abgabestelle anwesende Personen abgegeben wird, sofern gegen die Ersatzzutellung vom Empfänger nicht schriftlich Einspruch erhoben wurde.
Steht auf dem Paket "Persönlich" nur an den richtigen Empfänger mit Ausweis!

3.6.8.3. ...auch an einen Wohnungs- oder einen Hausnachbarn, wenn an der Abgabestelle keine empfangsberechtigte Person anwesend ist und der Empfänger dagegen nicht Einspruch erhoben hat.Der Empfänger ist hievon schriftlich zu verständigen

Da steht nichts von Vollmacht. Es sind sogar ausdrücklich Arbeitnehmer und Arbeitgeber erwähnt, an die das Paket abgegeben werden kann.

AGB 3.3.3.1,
ist eine Kannbestimmung. Ist jemand nie zu Hause, kann er eine Verfügung treffen, daß die Sendung (vorzugsweise im gleichen Zustellbezirk) an irgendeine andere Adresse zugestellt werden kann. Das hat aber nichts mit der Ersatzzustellung an einen Nachbarn zu tun. Für die gilt der erwähnte Auszug aus den AGBs (3.6.8.) laut Auskunft des Post-Kundenservice! [/b][/u]

Bitte einmal genau lesen und mitdenken!!!![color=#400080][/color]

Niestaspopolo

tavor schrieb:

Quote:

.... beim thema selber gings darum, daß du ohne zu schauen eine falsche sendung angenommen hast und der zusteller genauso aufmerksam war.....

...ganz oben dein beitrag: du hattest eine sendung angenommen, ohne zu schauen, daß sie nicht für dich ist. und der postler hatte sie dir gegeben, ohne darauf zu achten, wem er sie gibt.....

Es wär schon gut, wenn Du auch die Beschwerde selbst liest, bevor Du so schlau postest.
Erstens ist sie von mir und zweitens steht da ganz deutlich:
[u]Er läßt mich unterschreiben, übergibt mir das Packerl, bekommt Trinkgeld und verschwindet wieder im Aufzug. Dann sehe ich....[/u]
Da ich auch eine Sendung erwartet habe, er bei mir geklingelt hat, kam ich nicht auf den Gedanken, daß das Packerl nicht für mich sein könnte.

-Gast- (nicht überprüft)

es ist völlig gleichgültig, unter welchem nick du deine blödheiten verbreitest.

ganz oben dein beitrag: du hattest eine sendung angenommen, ohne zu schauen, daß sie nicht für dich ist. und der postler hatte sie dir gegeben, ohne darauf zu achten, wem er sie gibt. dann ist, sagte ich schon, jede bestimmung sowieso wurscht.

wennst dir noch einmal die postbestimmungen durchliest (schaffst es, ohne über tavor zu geifern?), wirst sehen, daß logischerweise die ausstellung einer postvollmacht eine kann-bestimmung ist, es wird ja niemand dazu gezwungen. aber die abgabe an einen anderen als den empfänger erfordert eben eine vollmacht. auch wenn die häuslfrau aus der "postverwaltung" was anderes meinen mag.

Emma

@Aufpasser
ist schon geschehen (s. "Glückwunsch"). Irgendwer hat vor Wochen noch einen Vorschlag dafür gemacht, aber ich hab den Zettel verschmissen.

Aufpasser

Jetzt meint er mich mit "Elwe"
@Emma
die neuen Paragraphen, wie schon vorhin entworfen!

@elwetavor
Immer noch nicht kapiert, daß es 2 verschiedene Vorgänge sind:
1. ein Paket wird von Nachbarn wegen Abwesenheit des Empfängers angenommen und gibt es dann weiter. [b]Dazu braucht er keine Vollmacht![/b]2. Ein Empfänger ist nie zu Hause, wenn der Postler kommt und läßt sich seine Pakete immer woanders hin zustellen, ins Büro, zur Mutter oder wen auch immer. [b]Dazu muß er einen Antrag stellen und eine Vollmacht erteilen[/b].
[u][b]Lesen Sie halt die oben nochmal zitierten §§ der Post. Ich hab mich extra bei der Postverwaltung erkundigt.[/b][/u]

-Gast- (nicht überprüft)

aber selbstverständlich, elwe,
kann eine sendung an jemand anderen abgegeben werden. auch im nächsten haus. wenn der eben bevollmächtigt ist. da gehts nämlich auch, so ganz klein und nebenbei, um haftung.
ebenso ganz nebenbei, abgabestelle ist die eigene wohnung, nicht aber der nachbar. schon manisch...

richtig. beim thema selber gings darum, daß du ohne zu schauen eine falsche sendung angenommen hast und der zusteller genauso aufmerksam war.
in dem fall helfen aber die besten bestimmungen und deren umgemodelte zitierung sowieso
nix.

Aufpasser

Aber das hat nichts mit der Beschwerde oben zu tun.

Aufpasser

Nicht schon wieder Ihre Postvollmacht-Manie. Das hatten wir schon und ich habe Ihnen anhand der einschlägigen Paragraphen nachgewiesen, daß man zur Abgabe an Nachbarn keine Vollmacht braucht, nur wenn man sich seine Post an eine andere Adresse liefern läßt. Ich habe sogar an den Post-Kundendienst um Auskunft gemailt damals:

Bitte hier noch einmal aus der alten Mucha:

Österr. Post AG: Konsequente Arbeitsverweigerung durch Zusteller?

Aufpasser (5.3.2009, 12:29)
Auskunft vom Postkundenservice:

In "Paket Inland Allgemeine Geschäftsbedingungen" wird unter Punkt 3.6.8. die Ersatzzustellung geregelt.

Demnach ist eine Zustellung von Briefsendungen und Paketsendungen ohne oder mit Wertangabe bis € 1500,-ordnungsgemäß, wenn die Sendungen statt an den Empfänger an andere an der Abgabestelle anwesende Personen abgegeben wird, [u]sofern gegen die Ersatzzutellung vom Empfänger nicht schriftlich Einspruch erhoben wurde.[/u]
Steht auf dem Paket "Persönlich" nur an den richtigen Empfänger mit Ausweis!

3.6.8.3. [u]...auch an einen Wohnungs- oder einen Hausnachbarn, wenn an der Abgabestelle keine empfangsberechtigte Person anwesend ist und der Empfänger dagegen nicht Einspruch erhoben hat.[/u]Der Empfänger ist hievon schriftlich zu verständigen

[u]Da steht nichts von Vollmacht. Es sind sogar ausdrücklich Arbeitnehmer und Arbeitgeber erwähnt, an die das Paket abgegeben werden kann.[/u]

AGB 3.3.3.1,
ist eine Kannbestimmung. Ist jemand nie zu Hause, kann er eine Verfügung treffen, daß die Sendung (vorzugsweise im gleichen Zustellbezirk) an irgendeine andere Adresse zugestellt werden kann. Das hat aber nichts mit der Ersatzzustellung an einen Nachbarn zu tun. Für die gilt der erwähnte Auszug aus den AGBs (3.6.8.) laut Auskunft des Post-Kundenservice!

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