Postzusteller: keinerlei Kontrolle?

Postzusteller: keinerlei Kontrolle?
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Barbara Mucha und die Mucha-Administration

Kommentare
Nein, es ging nicht um eine "falsche Übernahme", sondern um eine [u]falsche Übergabe[/u]. Ich hab das Packet erst nach der Unterschrift in die Hand bekommen. Und da ich eines erwartet habe, hatte ich keinen Grund, daran zu zweifeln, daß es für mich ist.
Genau das hab ich getan: beim Übernehmen.
Von Vollmacht hab ich nichts geschrieben. Aber ich hab noch nie eine gebraucht, wenn ich etwas für einen Nachbarn angenommen habe. Das ist einfach Nachbarschaftshilfe!
Ich weiß nicht, ob auch der Paketzusteller einen Schlüssel hat - jedenfalls läuten die immer, schon um zu hören, ob jemand da ist. Es war noch nie ein Paketzusteller direkt an der Tür, ohne unten geläutet zu haben.
Auch wenn der normale Briefträger rauf kommen muß, läutet er unten an, obwohl er einen Schlüssel hat.
[b]Elwe schrieb:[/b]
damit hattest recht. denn bei der "beschwerde" ganz oben gehts um eine falsche übernahme, weil du nicht schautest. warum du dann immer mit deinen tv-gerechten erklärungen über vollmacht oder nicht vollmacht anfangst, weiß ja niemand.
einfach schauen, was man übernimmt, und die frage vollmacht stellt sich erst gar nicht.
ps, ich hab dir eh nicht geglaubt, daß der postler unten angeläutet hat. der hätt nämlich einen schlüssel.
jaja, da waren früher die guten alten Postkutschen zur zeit des robin hood erstens noch schneller und zweitens auch sicherer mit der postzustellung, als unsere moderne postfirma heutzutage.
ghillie-tavor sei nicht immer so stur, zu den christen, sie verstehen nicht, dass du recht hast, nur weil du ein mensch bist. :cheer: :lol: :laugh: :woohoo:
Hattu vollmacht muttu saubermachen!
Nein, meliane, es geht nicht um eine Vollmacht, aber tavorghillieloewinsniper bildet sich seit Jahren ein, daß man eine Vollmacht braucht, wenn der Postler das Paket an einen Nachbarn abgibt, wenn der Empfänger abwesend ist. Ich habe schon vor langer Zeit von der Postservicestelle die entsprechenden Vorschriften eingeholt und auf der Mucha wiederholt zitiert. Vollmacht muß man nur geben, wenn man für alle seine Pakete einen anderen Abgabeort bestimmt, weil man nie zu Hause ist, wenn der Postler kommt, z.B. die Mutter o.a. Bei der normalen Zustellung im Haus ist keine notwendig. Er will's halt nicht einsehen, kann man nichts machen! Bei jeder Postbeschwerde wird er wieder davon anfangen.
@tavor
Die Beschwerde ist nicht von mir und ich hab nicht Ihr Vollmachtdrahdiwaberl begonnen! Und i c h streite auch nicht, denn ich habe Ihnen die Tatsachen zitiert.
ist aber immer ihre art, trotzdem um was ganz anderes zu streiten. sogar bei den eigenen beschwerden.
Ich weiß nicht, Emma. In der Beschwerde geht es doch nicht um eine Vollmacht.
@Aufpasser
Geben Sie's auf! Er will es nicht verstehen. Man kann ihm Beweise liefern, so viele man will. Er akzeptiert keine.
[u]Er tut nichts, er will ja nur spielen[/u]!
sag, elwe,
hast deinen eigenen beitrag von ganz oben noch imemr nicht verstanden?
natürlich kann jeder andere eine zustellung übernehmen. wenn ersie aber nicht selber an der abgabestelle ist, dann nur mit vollmacht.
gemeindebehausungsregeln vorbehalten.
Sie haben es immer noch nicht kapiert. Die §§ sind klar verständlich und brauchen Ihre sie ins Gegenteil verkehrenden Interpretationen nicht.
Offenbar sind Sie auch mit eindeutigen Beweisen unbelehrbar.
[u][b]Auskunft vom Postkundenservice:
In "Paket Inland Allgemeine Geschäftsbedingungen" wird unter Punkt 3.6.8. die Ersatzzustellung geregelt.
Demnach ist eine Zustellung von Briefsendungen und Paketsendungen ohne oder mit Wertangabe bis € 1500,-ordnungsgemäß, wenn die Sendungen statt an den Empfänger an andere an der Abgabestelle anwesende Personen abgegeben wird, sofern gegen die Ersatzzutellung vom Empfänger nicht schriftlich Einspruch erhoben wurde.
Steht auf dem Paket "Persönlich" nur an den richtigen Empfänger mit Ausweis!
3.6.8.3. ...auch an einen Wohnungs- oder einen Hausnachbarn, wenn an der Abgabestelle keine empfangsberechtigte Person anwesend ist und der Empfänger dagegen nicht Einspruch erhoben hat.Der Empfänger ist hievon schriftlich zu verständigen
Da steht nichts von Vollmacht. Es sind sogar ausdrücklich Arbeitnehmer und Arbeitgeber erwähnt, an die das Paket abgegeben werden kann.
AGB 3.3.3.1,
ist eine Kannbestimmung. Ist jemand nie zu Hause, kann er eine Verfügung treffen, daß die Sendung (vorzugsweise im gleichen Zustellbezirk) an irgendeine andere Adresse zugestellt werden kann. Das hat aber nichts mit der Ersatzzustellung an einen Nachbarn zu tun. Für die gilt der erwähnte Auszug aus den AGBs (3.6.8.) laut Auskunft des Post-Kundenservice! [/b][/u]
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