Hallo liebe Leser,
Ich habe vor 2 Jahren einen Rex X Promoe geschenkt bekommen. Bin ihn 1 Sommer gefahren.
Mein Artikeltext bei Ebay lautetet wie folgt:
Ich biete euch hier meinen RC Verbrenner
Maßstab 1 : 8
REX - X Promo 2
in einem Top Zustand , im kompletten Paket mit umfangreichem Zubehör an.
Der Frühling steht vor der Tür und der Sommer kommt mit großen Schritten und das ist das perfekte Wetter für ein
cooles Hobby.
Der Rex befindet sich in einem tadellosem Zustand, ist kaum gefahren, aber eingefahren sodass du direkt starten kannst.
Demzufolge absolut fahrtüchtig.
Du erwirbst in dieser Auktion das komplette Rundum Paket mit:
1 Fernbedienung
1 Reperaturkasten
1 Spannungsmesser
div. Ersatzteile u.a. neuer Luftfilter, Rotor Starter, Benzinschlauch, Antriebswelle uvm.
zusätzlich
3 x 4 Reifensätzen (jeder Satz eine andere Farbe - grün,weiß,schwarz)
+ 1 zstl. Reifensatz , der bereits auf dem Auto verbaut ist.
Ich möchte darauf hinweisen, das es sich hierbei um kein billiges Ferngesteuertes Auto handelt.
Der Rex X Promo 2 wird mit Nitro Benzin gefahren.
Bei Fragen einfach mailen.
Rex darf natürlich abgeholt werden , Artikelstandort - Leipzig.
Es gilt das EU Recht - keine Garantie, keine Rücknahme, kein Umtausch
Ansonsten für alle Spaßnasen:
Biete nur wenn du mit dem EU Recht einverstanden bist, sonst sende ich dir liebe Grüße vom Anwalt, der dich bittet bis zu 50% des Gebotes zu zahlen.
Angebotener Rex 2 ähnelt dem Artikelbild, unser Rex kommt ohne Spoiler zu dir.
Originalbild bitte erfragen.
Nun zum Problem:
Der Käufer hat umgehend überwiesen, nach 3Tagen hatte ich das Geld auf meinem Konto und auch gleich die Email im Postfach ob ich das Auto schon verschickt habe.
Als es dann bei ihm ankam, bekam ich folgende ähnliche Email:
habe den Wagen heute erhalten. Leider mußte ich feststellen, dass der Wagen erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht. Tadeloser Zustand, kommt schon mal gar nicht hin. Kaum benutzt auch nicht. Der Wagen ist in einem schlechten Zustand, total verheitzt, Glühkerzenstecker ohne Funktion. Machen Sie mir bitte einen Vorschlag, so nehme ich das nicht hin.
Wie soll ich mich nun verhalten?
Kommentare
Edit:
Jemand, der diesen Verkäufer so sehr lobt, schreibt ihr eine Mail, dass der Atikel [b]nicht[/b] in Ordnung sei?
Muss ich das verstehen?
[url=http://de.picclick.com/RC-Verbrenner-REX-X-230750659382.html][/url]
[url=http://www.ebay.de/itm/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=230750659382&clk_r...
Da wäre dieses Modell. o.O
Hier noch einmal das 'selbe' Model (mit kleinen Unterschieden).
[url=http://http://de.picclick.com/RC-Verbrenner-REX-X-230750665735.html][/url]
[url=http://www.ebay.de/itm/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=230750665735&clk_r...
Das merkwürdige ist, dass die beiden Fahrzeuge von dem selben Benutzer angeboten werden.
Aber sie schrieb, dass sie [b]einen[/b] in Zahlen "1" geschenkt bekam...
Die 'Endzeit' der beiden Gebote liegt auch sehr nah beieinander.
1; 26. Feb. 201218:37:34 MEZ
2; 26. Feb. 201218:51:47 MEZ
Frage: Wie konnte sie zwei (gleiche) Geräte verkaufen, obwohl sie nur eines besitzt?
erwachsene frauen können nicht kochen, sondern gehen jeden tag ins kaffeehaus...
nicht alle, aber so manche.
aber hat sie nicht auch recht, die emma.
probleme passieren meist zwischen D und A.
inkompatibel, eben.
Trotzdem, das Problem kann grundsätzlich genauso zwischen D und A passieren. Abe eeh nur ein Schmäh.
Erwachsene Männer spielen ein Jahr mit einem Modellauto.
ja, emma. dort waren alle anderen schon lange.
aufstehen -
leitung wegschieben -
wieder langsam setzen --
Das zeigt6, daß sowohl Käufer als auch VK aus Deutschland kommen.
Weil Bambi immer noch nicht die Nummer oder den Link veröffentlicht hat, ist vermutlich ein Fake. ein echter Fall würde im Ebay-Forum und nicht auf der österreichischen Mucha diskutiert werden.
[b]noisemaker schrieb:[/b]
Hier muss man etwas genauer unterscheiden:
Bei einem Verkauf Privat an Privat, gibt es die Möglichkeit bestimmte Rechte auszuschließen. Wird allerdings nichts spezielles Vereinbart gelten die ganz normalen ABGB/BGB Regelungen.
Komplett wegfallen würde z.B. das Widerrufsrecht gemäß Fernabsatz, da dies nur für Unternehmen - Konsumenten Käufe gilt. Allerdings ist auch hier etwas Vorsicht geboten, denn der Begriff Unternehmen im Konsumentenschutzgesetz ist sehr weit definiert und somit kann auch ein privater Verkäufer, der regelmäßig Verkäufe macht auch als "Unternehmer" gelten und damit wäre das kein Privatverkauf mehr.
Die Garantie brauch man nicht ausschließen, denn das ist eine Leistung des Herstellers. Sofern dieser eine Übertragung der Garantie nicht ausschließt, kann sich auch der Käufer bezüglich der Garantieansprüche an den Hersteller wenden. Der Verkäufer ist in der Regel hierfür nicht verantwortlich.
Beim Ausschluss der Gewährleistung besteht u.a. die Schwierigkeit, dass dies individuell vereinbart sein muss. Das ist aber bei einem Angebotstext oft gar nicht so einfach. Denn in den meisten Fällen wird das AGB ähnlich eingestuft und somit wäre ein Gewährleistungsausschluss nicht möglich.
Darüber gibt es einige fachliche Abhandlungen, wie man solche Dinge umgehen kann, die auf Ebay oft zu lesenden Texte werden aber meist nicht genügen.
das klingt aber nicht nach transportschäden, sondern riecht eher nach betrug.
Ebay - Verkäufe sind doch Privatverkäufe wenn ich nicht irre. Da gibts keine Garantie / Rücknahme / Gewährleistung, der Artikel wird "verkauft wie gesehen".
Für Transportschäden kann der Verkäufer auch nicht haftbar gemacht werden, außer er hat die Ware nicht ausreichend für den Versand verpackt.
siehst @123andmore, hast wieder Was dazu gelernt! :laugh:
Seiten