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Bauherrenhilfe.at(org) und die FAQ

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Bauherrenhilfe.at(org) und die FAQ

EMRK
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Angeregt, durch die Diskussion hier im Forum [url=http://www.diemucha.at/index.php?option=com_kunena&Itemid=5&func=view&ca...üglich der bauherrenhilfe.at, die auf bauherrenhilfe.org umgeleitet wird, habe ich mir mal die (gewerbliche) Webseite angesehen. Interessant fand ich dort die FAQ´s [url=http://http://www.bauherrenhilfe.org/guenther-nussbaum-sekora/fragen-und...

Kommentare

EMRK

So anscheinend, hat ich es geschafft anstelle eines Links einzufügen, den Beitrag gleich zu speichern :unsure:
Hier der Link zu den FAQ´s [url=http://http://www.bauherrenhilfe.org/guenther-nussbaum-sekora/fragen-und...

Auffällig ist hier, dass die FAQ´s einerseits sehr "schnell" zu einem "Privatgutachten" raten und andererseits Privatgutachten bzw. Sachverständigen, die nicht gerichtlich zertifiziert sind, bei Gerichtsverfahren einen sehr hohen Stellenwert einräumen.

Nun wird das eine solche Vorgehensweise, die vermutlich dazu dient auch Aufträge zu bekommen, nicht verboten sein.
Allerdings passt das, insbesondere die verwendeten Methoden, nicht so ganz in das Bild des unabhängigen und nur im Interesse des kleinen Häuselbaurs tätigen Sachverständigen.

Hier ein paar Beispiele:

Quote:

Es liegen Mängel vor, die Baufirma hat abgerechnet und droht mit Klage, was tun?

Zuerst wäre zu klären ob die Mängel derart sind dass sie einen Einbehalt der offenen Zahlungen rechtfertigen. Holen Sie sich einen entsprechend zuständigen Gutachter. Bei Fehlern zu haustechnischen Problemen einen Haustechnik-SV bei allgemeinen oder sehr zahlreichen Baufehlern einen Bausachverständigen. Empfehlenswerterweise geben sie den Begutachtungstermin den vermeintlich mängelverursachenden Firmen bekannt. Teilen sie weiters ihre Vermutung zu Baufehlern und dies als Grund für die Zahlungsverweigerung mit. Wenn die Rechnung ihrer Meinung nach nicht so gelegt wurde wie vereinbart schicken sie diese zurück, mit dem Vermerk “nicht prüfbar” oder “nicht wie vereinbart abgerechnet”, begründen sie jedenfalls “qualifiziert” warum sie nicht bezahlen möchten. Sonst riskieren sie allenfalls eine gerichtliche Mahnklage, welche sie aber immer noch mit Begründung zurückweisen können, nur beginnt dann ein unter Umständen langwieriges und teures Gerichtsverfahren. Reagieren sie daher immer und sofort auf Rechnungen! Hat der Sachverständige dann einen Befund erstellt soll dieser als Grundlage für eine weitere rechtliche Beurteilung dienen. Weder der Anwalt noch in der Regel Sie selbst können beurteilen und bewerten welche Mängel an der Werkleistung tatsächlich vorliegen. Die Grundlage für allfällig weiteres liefert der Sachverständige. Dabei spielt es keine Rolle ob dieser gerichtlich oder nach EN ISO/IEC 17024, oder durch seine Berufsausbildung zugelassen ist.
Quelle:

Hier wird sehr stark argumentiert, dass man sehr früh die Mängel durch einen Sachverständigen begutachten lassen soll.
Das soll dann die Grundlage für eine rechtliche Beurteilung sein.
Hier stellt sich die Frage, ob diese Vorgehensweise wirklich sinnvoll ist, denn zuerst sollte m.E. juristisch aufgrund des abgeschlossenen Vertrages,.. geprüft werden, ob und in welcher geeigneten Form, Ansprüche geltend gemacht werden können.
Denn das beste Gutachten nützt nichts wenn man z.B. eine Frist übersehen hat.

-Gast- (nicht überprüft)

du meinst, so wie

"Dem Privatgutachten kommt oft nur verminderte Beweiskraft zu, weil es der Beweisführer selbst honoriert hat"
"Das Privatgutachten ist für den Erfolg einer Klage allenfalls unverzichtbar und muss dieses von Gericht ernst genommen werden"
"Jedes Mitglied kann so an der Öffentlichkeitsarbeit des Vereines partizipieren"
"Die "Bauherrenhilfe.at" heißt eigentlich "Bauherrenhilfe Dienstleistungen e.U." und steht für ein Sachverständigenbüro"
"Demnach die Bauherrenhilfe freiwillig in das Firmenbuch (früher Handelsregister) eingetragen ist und eine doppelte Buchhaltung führt"

na..ja..
siehe einmal http://tinyurl.com/6tm6dv5

"Handwerks- und Bauleistungen - Fehler können überall und in der besten Firma passieren,
aus diesem Grund vermitteln und empfehlen wir keine Ausführenden Unternehmen."
weil sie es lieber selber machen?

und sagte nussbaum nicht, das alfhaus hätten sie nicht auf der seite? tja, in seinem impressumlosen bauherrnhilfe.org aber schon. dort meinte wer (ganz teuflisch ;) )

Quote:

Offensichtlich handelt es sich hier um eine Themenverfehlung. Die Seite sollte richtigerweise http://www.alfhaushilfe.com oder ähnlich heißen. Rechtschreibung, Grammatik und Satzaufbau sind zudem auch noch verbesserungswürdig.

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