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Bauherrenhilfe.at(org) und die FAQ

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Bauherrenhilfe.at(org) und die FAQ

EMRK
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Angeregt, durch die Diskussion hier im Forum [url=http://www.diemucha.at/index.php?option=com_kunena&Itemid=5&func=view&ca...üglich der bauherrenhilfe.at, die auf bauherrenhilfe.org umgeleitet wird, habe ich mir mal die (gewerbliche) Webseite angesehen. Interessant fand ich dort die FAQ´s [url=http://http://www.bauherrenhilfe.org/guenther-nussbaum-sekora/fragen-und...

Kommentare

-Gast- (nicht überprüft)

nicht ganz, murks.
parteien können jeden beiziehen. dessen meinung ist allerdings, meistens, vor gericht nebensächlich. sagte schon emrk.

murks

Dieser von tavor erwähnte Gutachter ist ein "gerichtlich beeidigter Sachverständiger", der mit sogenannten, selbsternannten Gutachtern und/oder Sachverständigen aber Sowas von absolut Nix zu tun hat.

Diese Selbsternannten können einem Bauherrn zwar Tipps und eventuell Hinweise geben, aber den Gerichten sind Dessen Meinungen ziemlich (Verzeihung) Wurscht!

In Österreich obliegt es einzig und allein dem zuständigen Gericht, wann und welcher Sachverständige, bzw. Gutachter beigezogen wird, wobei es den Parteien jedoch freigestellt ist auf eigene Kosten einen, allerdings gerichtlich beeidigten Sachverständigen/Gutachter auf eigene Kosten im Vorherein zu konsultieren.

@viola,

was auf den britischen Inseln vorgeschrieben ist ist in so einem Fall jedem österreichischen Gericht ebenso egal, als würd´ sich Jemand aus irgend einer Bananenrepublik irgend einen Jurtenbastler oder Zeltflicker holen und Diesen dann hier in Österreich als Bausachverständigen deklarieren.
In Österreich herrscht (zumindest bis dato) noch immer österreichische Judikatur!

viola

In Großbritannien ist es gesetzlich vorgeschrieben vor dem Klageweg einen Gutachter kommen zu lassen, ist ja nur logisch dass man vorher prüfen soll ob die vermeintlichen Mängel auch welche sind. Ich habe selbst Haus gebaut und war ich sehr unzufrieden weil mir einige Dinge komisch vorgekommen sind. Der Gutachter hat dann fast alle Punkte gestrichen, dafür "echte" andere Mängel festgestellt. (ich schreib hier nicht wer bei mir war ;) nachdem er eine Mängelliste geschrieben hat ging plötzlich was vorher nicht möglich erschien... Die Firmen kamen und sanierten!! Nicht daran zu denken wenn ich meine "nichtmängel" eingeklagt hätte... Leute erkundigt euch doch etwas besser bevor ihr hier postet, ihr treibt ja die Leute in die Hände des Gerichts, und damit in die teuren Hände der anwälte..

viola

In Großbritannien ist es gesetzlich vorgeschrieben vor dem Klageweg einen Gutachter kommen zu lassen, ist ja nur logisch dass man vorher prüfen soll ob die vermeintlichen Mängel auch welche sind. Ich habe selbst Haus gebaut und war ich sehr unzufrieden weil mir einige Dinge komisch vorgekommen sind. Der Gutachter hat dann fast alle Punkte gestrichen, dafür "echte" andere Mängel festgestellt. (ich schreib hier nicht wer bei mir war ;) nachdem er eine Mängelliste geschrieben hat ging plötzlich was vorher nicht möglich erschien... Die Firmen kamen und sanierten!! Nicht daran zu denken wenn ich meine "nichtmängel" eingeklagt hätte... Leute erkundigt euch doch etwas besser bevor ihr hier postet, ihr treibt ja die Leute in die Hände des Gerichts, und damit in die teuren Hände der anwälte..

-Gast- (nicht überprüft)
Quote:

Eine grün gestrichene Fassade ist beispielsweise kein “bautechnischer Fehler”, durch die vertragliche Vereinbarung die Fassade rot zu streichen liegt aber dennoch ein “Mangel” vor.

da seh ich nicht einmal gewährleistung. wenn rot vertraglich vereinbart ist, kann nirgendsherum ein mangel vorliegen (außer der baubehörde schmeckt die farbe nicht ;) ).

der verweis auf deutsches recht ist schon eher verständlich, deutschland bietet das zehnfache an kunden, und bei der streitsucht der deutschen ist auch die geschäftsausbeute sicher größer. nur sollte man auch deutlich sagen, welches recht gemeint ist, da liegt emrk richtig.

die richtige interpretation bekommt man aber aus den vergleichen. da steht im blog

Quote:

Das erklärte Vereinsziel ist es, über das Internet einer breiten Öffentlichkeit, “sachverständige” Informationen über das Bauwesen, den zugehörigen Handel, das ausführende Handwerk und die produzierende Industrie -kostenlos- zukommen zu lassen.

kostenlos??? aber...

Quote:

Sachverständige Leistungen werden aufwandsbezogen oder bei überschaubarer Problemstellung Pauschal abgerechnet.

hilfesuchende werden eingeladen. und es ihnen dann hart rübergeschmiert, worum es wirklich geht.

Quote:

REDAKTION: Liebe Xhelal, dein Schicksal ist hart, ich hoffe du findest bei einer Hilfsorganisation oder einer staatlichen Stelle Unterstützung. Wir können dir diese nicht geben, sind ausschließlich für in Österreich lebende Familien mit unverschuldeten Bauproblemen da, und dann vorwiegend in Form von Sachverständigenleistungen

EMRK

Und mein Highlight:

Quote:

Es gilt die Formel: Bautechnischer Fehler + Vertragsverletzung = Baumangel.
Quelle: [url]http://www.bauherrenhilfe.org/guenther-nussbaum-sekora/?qa_faqs=bei-mein...

Beim Gewährleistungsrecht kommt es auf kein Verschulden an, sondern nur, dass bei Übergabe (Haus, verrichtete Arbeiten,..) ein Mangel vorhanden war.
Eine Vertragsverletzung ist eben nicht notwendig.

EMRK

@tavor

So weit hab ich mich noch gar nicht durchgelesen, da sind aber "schöne" Sachen dabei ;)
Wie du schon geschrieben hast, ist auch die Vermischung von Verein und Gewerbe aufklärungsbedürftig.

Nachtrag der Quelle von meinem vorherigen Post [url]http://www.bauherrenhilfe.org/guenther-nussbaum-sekora/?qa_faqs=es-liege...

Hier noch eine interessante FAQ:

Quote:

Wird ein Privatgutachten vor Gericht anerkannt?

Das Gericht muss das von einer Partei auf ein gerichtlich eingeholtes Gutachten vorgelegte Privatgutachten, das dem Gerichtsgutachten entgegensteht, erkennbar verwerten. Das Privatgutachten kann das Gericht unter Umständen auch veranlassen, weiteren Beweise von Amts wegen zu erheben.

Das Privatgutachten ist für den Erfolg einer Klage allenfalls unverzichtbar und muss dieses von Gericht ernst genommen werden – Wichtig ist der korrekte Inhalt!

Der Bundesgerichthof hat entschieden, dass das Gericht Einwände, die sich aus einem Privatgutachten gegen das Gutachten des gerichtlichen Sachverständigen ergeben, ernst nehmen muss. Es muss ihnen nachgehen und den Sachverhalt weiter aufklären. Dazu kann es den Sachverständigen zu einer schriftlichen Ergänzung seines Gutachtens veranlassen. Insbesondere biete sich die mündliche Anhörung des gerichtlichen Sachverständigen gemäß § 411 Abs. 3 ZPO an. Ein Antrag der beweispflichtigen Partei ist dazu nicht erforderlich. Zweckmäßigerweise hat das Gericht den Sachverständigen unter Gegenüberstellung mit dem Privatgutachter anzuhören, um dann entscheiden zu können, wieweit es den Ausführungen des Sachverständigen folgen will.

(ZPO – Zivil-Prozess-Ordnung)

In einem konkreten Fall wurde das Gerichtsgutachten mit einem Privatgutachten widerlegt, jedoch in 1. Instanz nicht ausreichend behandelt. Das Berufungsgericht hat nur darauf verwiesen, dass alle vom Kläger in seiner Berufungsbegründung aufgeführten Unterlagen dem gerichtlichen Sachverständigen vorgelegen hätten und in seine Begutachtung eingeflossen seien. Der gerichtlich bestellte Sachverständige hat zwar das vom Kläger eingeholte Gutachten erwähnt und die Ergebnisse dieser Begutachtung wiedergegeben. Damit auseinandergesetzt hat sich der Sachverständige indes aber nicht – er wurde dazu auch nicht in den Tatsacheninstanzen aufgefordert. Somit hat sich das Berufungsgericht letztlich ohne eigene Begründung dem gerichtlich bestellten Gutachter angeschlossen, indem es dessen Ausführungen für überzeugend erklärt hat.

Eigene Sachkunde, die den Gutachterstreit beilegen könnte, hat es dabei nicht erkennen lassen. Stattdessen hat es unkritisch die Wertungen des gerichtlich bestellten Gutachters und die darauf beruhenden Feststellungen des Landgerichts übernommen.

Im Hinblick auf die Widersprüche zwischen dem Gutachten des Privatgutachters und dem des gerichtlich bestellten Sachverständigen hätte das Berufungsgericht letzteren dazu anhören müssen, gegebenenfalls unter Gegenüberstellung mit dem Privatgutachter des Klägers. Erforderlichenfalls hätte es ein weiteres Sachverständigengutachten einholen müssen, was der Kläger ausdrücklich beantragt hatte.

Da das Berufungsgericht diese sich aufdrängenden Aufklärungsmöglichkeiten nicht ausgeschöpft hat, ist das Recht des Klägers auf rechtliches Gehör verletzt worden. Die Gehörsverletzung ist entscheidungserheblich!

Legt eine Partei ein Gutachten vor, das im Gegensatz zu den Erkenntnissen des gerichtlich bestellten Sachverständigen steht, so ist vom Tatrichter besondere Sorgfalt gefordert. Er darf in diesem Fall – wie auch im Fall sich widersprechender Gutachten zweier gerichtlich bestellter Sachverständiger – den Streit der Sachverständigen nicht dadurch entscheiden, dass er ohne einleuchtende und logisch nachvollziehbare Begründung einem von ihnen den Vorzug gibt (siehe auch BGH-Urteile – AZ: IV ZR 250/06 + AZ: IV ZR 200/03).

Wenn der gerichtlich bestellte Sachverständige weder durch schriftliche Ergänzung seines Gutachtens noch im Rahmen seiner Anhörung die sich aus dem Privatgutachten ergebenden Einwendungen auszuräumen vermag, muss der Tatrichter im Rahmen seiner Verpflichtung zur Sachaufklärung gemäß § 412 ZPO ein weiteres Gutachten einholen.

BGH – AZ: IV ZR 57/08 Beschluss vom 18. Mai 2009
Quelle: [url]http://www.bauherrenhilfe.org/guenther-nussbaum-sekora/?qa_faqs=wird-ein...

Sowohl die zitierten Urteile, als auch die Gesetzestexte beziehen sich auf Deutschland.
z.B. gibt es im zitieren §411 ZPO in Österreich keinen Absatz 3 und es geht auch nicht um die Anhörung von Sachverständigen, sondern um die Rechtskraft eines Urteils.
Und bevor jemand fragt: Der §411 ZPO ist am 1.1.1898 in Kraft getreten, existiert also schon eine weile ;)

Nachdem es sich um eine österreichische Seite und eine österreichisches Unternehmen handelt, verwundert es schon etwas, dass hier auf die Situation in Deutschland Bezug genommen wird.
Die Rechtssprechung in Österreich misst einem Privatgutachten nicht so viel Bedeutung bei:

Quote:

Rechtssatz

Die Beiziehung eines Privatgutachters ist dem Gesetz fremd. Die Auswahl der Sachverständigen kommt ausschließlich dem Gericht zu. Wird ein Privatgutachten zum Akt genommen, kann auch nur dessen Befund zu erheblichen Bedenken iS der Z 5a Anlass geben. Da nämlich das Ziehen von Schlüssen gerichtlich beigezogenen Gutachtern vorbehalten ist, das Verfahrensrecht solcherart nur diese als Sachverständige begreift, sind abgehörte Privatgutachter nichts anderes als Zeugen.
OGH RS0118421

-Gast- (nicht überprüft)

firebird (??),
da sind wir genau dort, wo ich vorher hindeutete.

zwei konkurrenten um die gleiche suppe,
und der eine wirbt halt auf mucha für sich.

die warnung ist ok und oft standard. die haben viele.

dieser unseriöse kleinkrieg ist aber kein konsumentenschutzthema.

-Gast- (nicht überprüft)

ja, emrk,
hier wird in die richtung argumentiert, gleich ein privatgutachten machen zu lassen (bei nussbaum, versteht sich), weil das gericht das ja unbedingt als grundlage nehmen müßte. darum habe ich auch die speziellen texte oben eingestellt.
wenn ich dich richtig auslote, sollten wir beide wissen, daß es nicht ganz so läuft.

aber klar, diese erklärungen sind in erster linie anreiz, nussbaum ein geschäft zukommen zu lassen. und sehr unverblümt auch noch.

firebird

Alfhaus hat ja jetzt die Seiten gewechselt und ist jetzt auch Bauherrnhilfe (zu finden unter www.Bauherrnhilfe.com)

Das sollter ihr euch mal ansehen.

Dann gibts noch 2 Warnungen an alle Kunden, dass man nichts schlechtes über ihn im Internet verbreiten soll und dass man die Gespräche mit ihm nicht aufnehmen soll.

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