Falschberatung durch Promoter

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Viel Freude mit der "neuen" Mucha wünscht
Barbara Mucha und die Mucha-Administration
Kommentare
...aber im EIGENEN Land...
Fast hätte ich es vergessen:
Wie immer: Für genaue Auskünfte solle man sich an einen Anwalt oder eine Verbraucherschutzorganisation (Verbraucherzentrale) wenden
Wenn es sich um einen Promoter gehandelt hat, dann wird das Unternehmen sich sehr wahrscheinlich auch seine Aussagen zurechnen lassen müssen. Dazu gab es auch mal ein OGH Urteil, wo sich ein Mobilfunker per AGB von einer solcher Zurechnung befreien wollte. Der OGH hat in einer solchen Regelung eine göbliche Benachteiligung des Kunden gesehen und diese aufgehoben.
Aber auch ohne Zurechnung gibt es einen weiteren Hinweis, wieso man uU nicht zur Zahlung verpflichtet ist:
Der Kunde hat dem Promoter (also indirekt dem Unternehmen) erklärt erst ab einer best. Frist an den Vertrag gebunden wollen zu sein. Dies wurde dann auch nochmals durch das "Vordatieren" ausgedrückt. Wenn nun das Unternehmen ein früheres Vertragsdatum haben will, liegen keine zwei übereinstimmenden Willenserklärungen vor (Dissens). Dann aber gibt es auch keinen Vertrag und somit keine Grundlage für die Verrechnung von Gebühren.
Zudem kann man mE in der ersten Gutschrift eine Art Anerkenntnis sehen, denn diese wurde nach der Mitteilung dass der Vertragsbeginn erst später ist "anstandslos" ausgestellt.
Ich verstehe auch nicht, wo da ein Schaden sein soll. Ein Telefon-Keiler hat einen Vertrag vordatiert? Wenn er es wirklich gemacht hat, dann muss die Bianka auch den ganzen Februar zahlen. Schlecht gelaufen, sich mit einem Keiler einlassen.
Ich weiß, wir dürfen nichts sagen, wenn diese deutschen Fake-Beschwerden auftauchen. Die Administration könnte sich aber einmal fragen, zu was diese angeblich deutschen Beschwerden gut sind?
O2?
Schön um Österreich herum.
http://www.telefonica.com/en/europe/html/about_telefonica_europe/
Ich bin völlig ratlos, wo ist da ein Schaden?