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Konsumenten-Betrug

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Konsumenten-Betrug

Wotan
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Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat gegen Philips Austria eine Geldbuße wegen vertikaler Absprachen im Zeitraum von 2009 bis 2012 in der Höhe von 2,9 Millionen Euro durch das Kartellgericht (29 Kt 26/13 vom 26.03.2013) erwirkt. Die wettbewerbswidrigen Absprachen zwischen Philips Austria und dem Fachhandel betrafen die Einflussnahme auf die Endverkaufspreise bestimmter Elektronikprodukte von Händlern ("Preispflegesystem") und dauerten bis Mitte 2012 an. Bei den betroffenen Produktgruppen handelte es sich um "Consumer Lifestyle", wie beispielsweise Küchengeräte oder Körperpflegeapparate, die man früher auch mit „brauner" oder „weißer Ware" bezeichnet hat. Die Parteien haben auf Rechtsmittel verzichtet. Die Entscheidung des Kartellgerichts ist daher rechtskräftig.

Kommentare

Plannxl

Kartell-Absprachen sind kein Betrug. Andere Baustelle.

Emma

Ich denke, Sie meinen "Betrug am Konsumenten", denn bei "Konsumenten-Betrug" betrügt der Konsument, was Sie augenscheinlich nicht meinen.

Danke für die Info!

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