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Barbara Mucha und die Mucha-Administration

Leistung ohne Vertragsgrundlage ausgeführt

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Leistung ohne Vertragsgrundlage ausgeführt

PKR
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Wir haben ein Einfamilienhaus mit einem Generalunternehmer gebaut. Im Vertrag wurden Eigenleistungen vereinbart. Darunter auch die Erdarbeiten zum Beginn. Leider hat der Generalunternehmer es zu eilig gehabt und hat seine Erbaufirma vorzeitig raus geschickt (den Vertrag nicht gelesen...) und nun doch die Erdarbeiten durchgeführt. Obwohl keine Vertragsgrundlage besteht verlangt er jetzt Geld von mir. Was kann ich tun?

Kommentare

Corvus

Dort steht aber nichts von Eigenleistungen und wie und wann die zu erbringen wären.

PKR

Das ist der entsprechende Auszug aus dem Vertrag:

§3
Ausführungszeiten

Ziffer 1 Der Auftragnehmer beginnt mit der Baumaßnahme 20 Arbeitstage nach Vorlage aller nachstehend
aufgeführten Vorraussetzungen zum Baubeginn.
Voraussetzungen für den Baubeginn sind:

- Vorlage der auflagenfreien Baugenehmigung
- Vorlage der geprüften bautechnischen Nachweise durch Bauaufsichtsbehörde, das bautechnische
Prüfamt oder anerkannte Prüfingenieure in den Bundesländern, wo eine Prüfung der bautech-
nischen Nachweise erforderlich ist.
- Vollständige Zahlung der bis dahin laut Zahlungsplan angefallenen Beträge.
- Nachweis der Verfügbarkeit der Finanzierungsmittel, in der Höhe des gesamten Auftragsvolumens,
durch Abtretung von Eigenkapital und/ohne Auszahlungsansprüchen aus Darlehen.
- Unbefristete Bankbürgschaft des finanzierenden deutschen Kreditinstitutes oder Sparkasse über
die Höhe der letzten Rate gemäß Zahlungsplan.
- Freigabe der Ausführungsplanung/Werkplanung

Ich habe eben bei durchlesen noch gemerkt das die Ausführungsplanung auch noch nicht Freigegeben war und deshalb der Baubeginn nicht zulässig gewesen ist.

-Gast- (nicht überprüft)
Quote:

Im Vertrag wurden Eigenleistungen vereinbart. Darunter auch die Erdarbeiten zum Beginn.

da ist natürlich jetzt ein echtes eck drin. wenn vertraglich vereinbart war, daß ihr das selber macht, kann nicht eine erdbaufirma beauftragt werden. aber,
wie murks,
was war im vertrag wegen wann?

und bitte, keine mündlichen absprachen. die zählen null und sind fast nie beweisbar.

murks

@PKR,

in Deiner Beschwerde schriebst Du u.A.:

"...und hat seine Erbaufirma vorzeitig raus geschickt(den Vertrag nicht gelesen...)"

und jetzt schreibst Du:

"Es gab aber für den Beginn der Arbeiten keinen vertraglich vereinbarten Termin. Es wurde mündlich abgesprochen, dass wir die Erdarbeiten bis März in Eigenleistung machen."

Ja Was jetzt? Gab es einen Vertrag oder nur eine mündliche Absprache, und Was genau steht im Vertrag?

Mündliche Vereinbarungen sind so eine Sache, wie willst Du Absprachen, die nur mündlich gemacht wurden beweisen (ausser es gibt dafür zuverlässige Zeugen)?

Andererseits, falls im Vertrag festgehalten wurde, dass der Generalunternehmer einen festgestetzten Termin für die Fertigstellung zugesagt hat und er berechtigt ist Fremdfirmen zum Zweck der Einhaltung dieses Termines zu beauftragen (sehr beliebte Klausel) wird´s wieder eng für Dich!

PKR

Die Erdbaufirma wurde vom Generalunternehmer in Auftrag gegeben.

Es gab aber für den Beginn der Arbeiten keinen vertraglich vereinbarten Termin. Es wurde mündlich abgesprochen, dass wir die Erdarbeiten bis März in Eigenleistung machen.
Das heute wie bereits gesagt leider nicht funktioniert, da der vom Generalunternehmer beauftragte Erdbauer schon mitte Januar da war und seine Arbeiten durchgeführt hat...

Rechtlich gesehen könnte ich ja mich "stur" stellen und sagen, das es für die durchgeführte Leistung von mir keinen Auftrag gegeben hat, somit könnte ich auch eine Rechnung des Generalunternehmers für die durchgeführten Erdarbeiten auch verweigern, oder hätte ich die Erdarbeiten abbrechen müssen und den Erdbauer nach hause schicken müssen?

-Gast- (nicht überprüft)

bzw. - wer hat die erdbaufirma mit den arbeiten beauftragt? die machen das ja nicht nur so.

murks

Wenn im Vertrag ein Termin für die Ferstigstellung der Erdarbeiten festgesetzt wurde und dazu noch vereinbart wurde, dass bei Überschreiten dieses Termines der Generalunternehmer das Recht hat diese Arbeiten von einer Fremdfirma fretigstellen zu lassen um anschliessend seine eigenen Termine einzuhalten, dann könnte es eng werden.

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