KOMMENTARE IN KURZFORM
Wie findet man ein gutes Online-Casino?
Angebots- und Rechnungsprogramm für Handwerker
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Welche Ursachen haben Darmbeschwerden?
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Suche Wasserbett für kleines Budget
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Schlüsseldienst auf was achten?
Nahrungsergänzungsmittel empfehlenswert?
GESUND BLEIBEN!!! Und immer daran denken:
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Software für Webinare zum einfachen Anwenden
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Geld in Krypto anlegen?
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AKTUELLE MEINUNGEN
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Hallo zusammen,
ich bin völlig damit einverstanden, dass Rechnungsprogramme hilfreich sind. In unserem Betrieb benutzen wir verschiedene Software, um die Arbeitsprozesse zu verbessern. Außerdem achten wir darauf, dass unsere Ausrüstung auf dem neuesten Stand ist. Deshalb erwerben wir regelmäßig moderne Maschinen. Vor kurzem habe wir Hydraulikzylinder bei Hydraulic cylinders supplier erworben. Uns wurde eine umfassende Produktionslösung angeboten. Es ist auch möglich die Herstellung nach eigenen Zeichnungen zu verwirklichen.
Hey,
ich glaube, dass solche Rechnungsprogramme für Handwerker sinnvoll sind. Ich interessiere mich für alles, was die Produktionsprozesse im Betrieb erleichtern kann.
Wohin es geht weiß ich auch noch nicht. was ich machen werde, dafür schon. Es soll eine Yoga Reise werden. Dabei lasse ich mich überraschen. für mich ist das Ziele dieser Yoga Reisen nicht so wichtig, das Ziel ist voranzukommen
Da ich seit Jahren unter einer chronischen Darmerkrankung leide, interessiere ich mich natürlich generell für dieses Thema. Daher bin ich auch oft im Internet unterwegs, um mich zu informieren. Erst vor wenigen Tagen bin ich dabei zufällig auf https://www.kompetenzzentrum-bauch.com/blog/ursachen/ aufmerksam geworden. Dort könntet ihr euch einfach unvebindlich mal über die veschiedenen Ursachen von Darmbeschwerden informieren. Alles wird bestens erklärt und ich denke, dort kann deine Tochter wertvolle Informationen für ihre Hausarbeit finden.
Arbeitsamt - spart mit Bescheiden, warum blos ?

Arbeitsamt - spart mit Bescheiden, warum blos ?
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Kommentare
da spinnt einer total. denn das allgemeine verwaltungsgesetz (avg) gab es schon lange vor dem mitterlehner.
einen bescheid kannst nicht verlangen, nur damit du ein papierl in der hand hast. sondern eben nur, wenn eine entscheidung nicht in vollem umfang positiv ist, ist einer zu erlassen. wennst das rechtsmittel der vorstellung nicht kennst, laß dich beraten. da wird nix angekreuzt.
siehst, elwe,
da hätt tavor eine sachliche antwort gebracht.
die von einem wahlwerbenden apparatschik bestritten wird.
natürlich schweigst dazu. ehklar.
Die Anweisung kommt von "oben", das ist der Wirtschaftsminister Mitterlehner, ein Schwarzer von der Wirtschaftskammer = Unternehmervertretung!!
Die Anweisung kommt von "oben", das ist der Wirtschaftsminister Mitterlehner, ein Schwarzer von der Wirtschaftskammer = Unternehmervertretung!!
Die Anweisung kommt von "oben", das ist der Wirtschaftsminister Mitterlehner, ein Schwarzer von der Wirtschaftskammer = Unternehmervertretung!!
Man braucht aber schon überhaupt keine Begründung, wenn man einen schriftlichen Bescheid verlangt!!
Über jede Entscheidung einer Behörde ist auf Verlangen (ohne Angabe von Gründen) ein schriftlicher Bescheid auszustellen. Das steht im AVG.
Sonst kannst nicht "Berufung" einlegen.
von der "Vorstellung" rate ich komplett ab!!
Denn: da sitzt dann ein AA-Profi mit einem Formular, wo der dann das eine oder andere ankreuzt und Dich dann unterschreiben läßt.
Das wird so geschickt gemacht, dass Du dazu einen Rechtsbeistand mitnehmen solltest (aber nicht einen von der AK!!) damit Du weißt, um was es da geht und wie Dir dann geschieht.
Unbedingt eine "bescheidmäßige Ausfertigung" verlangen!!
Grund: die Arbeitsamtleute haben Anweisung "zu sparen", wozu das lockere Streichen / Kürzen der AL-Unterstützung dazu gehört. Die sind daher bei der "Vorstellung" Deine natürlichlichen Gegner -- und nicht Freunde oder Helfer. Gegner!
lisa,
sei mir nicht bös, aber das stimmt soned.
die mitteilung einer behörde (ams hat behördencharakter), mit der einem anspruch stattgegeben wird, ist eine rechtswirksame entscheidung. und zwar im sogenannten vorverfahren.
wenn du von der entscheidung beschwert bist, nicht damit einverstanden bist (aber auch nur dann), kannst du z.b. eine vorstellung erheben. in der mußt du auch die gründe darlegen, weshalb du beschwert bist. dann beginnt das hauptverfahren, in dem die behörde die sache prüft und dir das ergebnis des ermittlungsverfahrens mitteilen muß. dort wird dann ein bescheid erlassen, gegen den du das rechtsmittel der berufung hast. eine vollinhaltlich stattgebende entscheidung muß aber auch nicht in bescheidform erlassen werden.
wenn der bezug eingestellt wird, geschieht das immer formal. heißt, du bekommst entweder eine mitteilung, gegen die du vorstellung erheben kannst. meist aber bekommst du sowieso einen gleich rechtsmittelfähigen bescheid.
die quellenauskunft ist falsch, denn anspruch auf einen bescheid hat man nur im hauptverfahren, wenn ein anspruch sozusagen strittig war. man kann nicht einfach zu einer behörde gehen und sagen, sie haben mir da eine mitteilung geschickt, ich möchte einen bescheid darüber, ohne daß man dafür gründe hätte.