Vertragskšndigung

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Viel Freude mit der "neuen" Mucha wünscht
Barbara Mucha und die Mucha-Administration

Kommentare
Ob bzw. welche Ansprüche du hast hängt primär von 2 Punkten ab:
a) Hat das Werk (also die Motive) die im Urheberrecht erforderliche Schöpfungshöhe erreicht. D.h. ist es z.b. individuell gestaltet und nicht nur ein "einfaches" Wort in "normaler" Schrift.
b) Was war bzw. ist im Arbeitsvertrag geregelt.
Daneben gibt es noch spezielle Ausnahmen, wie z.B., dass wenn mit dem geschaffen Werk sehr große zusätzliche Einnahmen erzielt werden der Urheber uU zusätzlich zu entlohnen ist.
Auch wenn sich die "kostenlosen" Tipps im Internet noch so toll anhören, würde ich auf jeden Fall eine (auf Urheberrecht spezialisierten) Anwalt aufsuchen. Denn mit einer "falschen" Strategie könnten eventuell berechtigte Ansprüche verlogen gehen bzw. unnötige Kosten entstehen.
Kramars, fragen Sie jemand in Deutschland.
Kannst du nicht einfach aufhören auf jeden Beitrag zu posten? Es nervt wenn du immer deinen Senf verteilst.
Könnt ihr denn nicht eure Texte durchlesen, bevor ihr auf "Absenden" klickt?