Hallo an Alle,
möchte hier meine Erfahrung mit der Firma Engel9 mit Euch teilen.
Ich habe eine Toy-und Wäsche Party bei Engel 9 gebucht und dafür eine Gastgeber Provision erhalten. Diese Provision wurde dann von mir für eine Bestellung in deren Online Shop eingelöst und somit musste ich nur noch die Differenz zum Artikel aufzahlen. Weil mir aber die Corsage nicht gepasst hat, musste ich sie leider retournieren. Ich dachte mir, dass der ganze Betrag INKLUSIVE GASTGEBERPROVISION meinem Konto gutgeschrieben wird und ich mir dafür was anderes aussuchen kann!
LEIDER NEIN!!!!
Die Provision kann nur einmal eingelöst werden und bei Retournierung hat man eben Pech gehabt. Es wird nur die Differenz von der Provision zum Preis des Artikel gutgeschrieben. Die Versankosten (so die Bestellung unter 70.- ist) muss man auch selber tragen!
Fazit: Keine Ware und einen Verlust von 4,90.-!!!
Ich habe dieser Firma mitgeteilt, dass dieses Vorgehen für mich kein Kundenservice sei! Ich wurde außerdem nicht darüber informiert, dass man bei Inanspruchnahme der Provision, diese nicht zurück bekommt wenn man die Ware retournieren muss, weil sie einfach nicht gepasst hat.Es ist auch in deren AGB´s nichts davon zu finden!!! Ebenso wurde ich nicht informiert, dass die Provison nur 3 Monate gültig ist.Steht auch nichts in den AGB´s!!
Dass die Versandkosten bei Retournierung der kompletten Lieferung ebenfalls selbst zu tragen sind, ist meiner Meinung nach auch nicht besonders kundenfreundlich! Wenn ich mir einen Artikel behalten hätte, dann würde ich das schon einsehen, aber so habe ich nun einen Verlust von 4,90.- und keine Ware dafür!
Die verlbeibenden 4,90.-(Differenz von der GG Provision zur Corsage) hat man auf "KULANZ"! :ohmy: in den Warenkorb gelegt....
Nach einigen mühsamen Mails mit der Firma Schwabe wurde mir nun unter anderem folgendes mitgeteilt:
Sie wollen hier offensichtlich alle Tatsachen und korrekte Abläufe ins
falsche Licht rücken. Wir behalten uns bei rufschädigenden Aussagen
und Behauptungen rechtliche Schritte vor.
So viel zum Kundendienst von Engel 9 / Schwabe Versand!
PS: Beim BIPA gibt es einiges von den Produkten die bei Engel 9 angeboten werden, zum weitaus günstigern Preis!!
Wen´s interessiert: Die genaue Geschichte dazu:
Ich habe Ende Februar dieses Jahres eine Toy/Wäsche Party für eine Damenrunde veranstaltet. Diese Party war soweit auch in Ordnung, die Beraterin sehr nett. Als Gastgeberprovision wurden mir EUR 30.-, sowie EUR 5.- Geburtstagsgutschein in den Online Warenkorb gelegt.
Die Gastgeberprovision hat schon mal 7 Wochen auf sich warten lassen, was ich schon als sehr unüblich betrachte, wenn man sich die gängigen Partys so ansieht.
[size=4]Ich habe dann im Juli dieses Jahres eine Corsage um 39,90.-bestellt und diese Provison in der Höhe von 35.- einlöst. Zusätzlich kamen dann noch 4,90.- Versandgebühren hinzu.
Die Differenz von 9,80.- (Corsage und Versand) habe ich vorab überwiesen. Die Lieferung war kein Problem, jedoch war mir die Corsage zu klein. Ich retournierte also die Ware und wartete auf die Gutschrift im Warenkorb um mir etwas anderes aussuchen zu können.
Tja, leider kam nichts! Auf meine Nachfrage erfuhr ich, dass die Gutschrift nur 3 Monate gültig ist (wurde mir nicht mitgeteilt) und dass ich aber auf Kulanz die Gutschrift nochmal in den Warenkorb bekommen würde. Ich habe mich bedankt und gewartet! Nach einiger Zeit dann eine Gutschrift von EUR 4,90.- , statt den erwarteten EUR 44,80.- im Warbenkorb entdeckt.
Nach mehrmaligen mühsamen E-Mails dann die Aussage, dass man die Provision nur einmal einlösen könne, und bei Retournierung des Artikels keinen Anspruch auf die Gutschrift hätte. Die Versandkosten von 4,90.- sind ebenfalls selbst zu tragen!Ich habe mir erlaubt zu sagen, dass diese Vorgehensweise für mich kein Kundenservice sei!
[b]Fazit:[/b] Keine Ware,dafür 4,90.- Verlust!!!
[b]Antwort:[/b] Man behalte sich rechtliche Schritte vor, weil ich die Tatsachen ins falsche Licht rücke!!!
[b]Fakt ist: [/b]Niergends ist zu lesen, dass man die Provison bei Retournierung eines Artikels verliert, ebenso nicht, dass die Gastgeber Provision nur 3 Monate an Gültikeit hat!
Die Tatsache, dass man auf den Versankosten sitzen bleibt, selbst wenn man die komplette Ware retourniert ist für die Kunden halt bitter...
Zum von Engel 9 erwähnten tollen Preis-/Leistungsverhältnis ist anzumerken, dass einige der angebotenen Produkte beim BIPA deutlich günstiger zu kaufen sind!!!! Also soooo toll ist dieses Preis-/Leistungsverhältnis überhaupt nicht ;-)[/size]
Kommentare
[color=#BF80BF]ihr scheint wirklich engel-toys zu brauchen, wenn ihr in der nacht nicht schlafen könnt.[/color] ;)
meine bemerkungen:
erstens, auf der seite von engel9 habe ich keine agb gefunden. ihr vielleicht? meine meinung, bei einer solchen firma würd ich nie bestellen.
[color=#FF0040](dazu eine kritik an diemucha, habe hier auch keine agb mehr gefunden.)[/color]
zweitens, der satz
ist eine allgemeine warnung und heißt nicht automatisch, daß sich ein kunde schon im ton vergriffen hat. habe ich auch bei ella nicht gesehen. das grob im ton vergreifen ist aber, das wissen auch firmen, in anonymen foren leider üblich.
drittens, die "provision" ist nur ein einkaufsgutschein, der sich nach dem umsatz richtet, ist auch keine "gastgeberprovision". das steht aber deutlich auf der seite. gutscheine haben in den meisten fällen ein verfallsdatum, sogar die von macdon ( ;) ). den gutschein kann man dann natürlich auch nur einmal einlösen. was auf dem gutschein gestanden ist und wie das gehandhabt wird, darüber haben wir anderen keine info.
viertens, wenn eine (firmenfremde) gastgeberin so etwas veranstaltet, muß jemand von der firma dabei sein. genaugenommen hätte die dann das handeln müssen, auch die bestellung der gastgeberin, und die wäre dann mit dem gutschein zu verrechnen gewesen. so stelle ich mir (sorry, als mann) die sache aus praktischer sicht vor.
bei ella scheint die sache umgekehrt gelaufen zu sein, vielleicht hat sich dadurch schon bei der firma eine negative spannung aufgebaut.
halt ganz generell, im rudel einkaufen - nein danke.
@Ella:
Wann hast du das bestellte Paket bekommen, wann wieder zurückgesendet?
Hast du bei der Bestellung eine Information bezüglich deiner Widerrufsrechte bekommen?
Wenn in den AGB´s bzw. in der Vereinbarung über die Party nichts von einer Verfallsfrist der Gutschrift angegeben ist, so gilt die kurze Verjährungsfrist von 3 Jahren.
Selbst wenn die 3 Monate in den AGB stehen würden, so wäre für diesen kurzen Zeitraum ein sehr triftiger Grund notwendig. Dieser Grund wird im normalen Onlineshop-Geschäft kaum zu finden sein.
[b]tavor schrieb:[/b]
Kann schon sein, dass manche Kunden dazu neigen Firmen zu beschimpfen... ICH habe das jedenfalls nicht gemacht, und somit ist Androhung rechtlicher Schritte nicht nur unkorrekt, sondern wirklich absurd, wenn man den Mailverkehr liest! Es stimmt natürlich, dass sich ein Rechtsstreit nicht auszahlt und ich fände ihn auch mehr als lächerlich. Allerdings würde ich mich nicht davor scheuen, wenn Engel9 dies anstreben würde. Kann mir allerdings nicht vorstellen, dass auch nur ein vernünftiger Anwalt dem Vorhaben zustimmt, denn es findet sich überhautp NICHTS womit man dies begründen könnte! Die ärgern sich einfach, weil ich die Sache auf den Punkt gebracht habe und nicht locker gelassen habe und ihnen mit meinen Mails sichtlich auf die Nerven gegangen bin. Zuerst war ich mit dem Kundenservice in Kontakt (alles noch im freundlichen üblichen Geschäftston) und danach wurde offenbar die Geschäftsleitung mit eingebunden. Und dann haben diese unerfreulichen Mails erst so richtig begonnen....
[b]tavor schrieb:[/b]
So,ich habe jetzt noch mal nachgesehen!
Die Party fand am 26.Februar statt. Am 15.4. erfolgte dann die Gastgeberprovision. Am 6.7. dann meine Bestellung (also noch innerhalb der 3 Monats Frist, von der ich übrigens NICHTS wußte). Steht auch nix in den AGB´s, dass die Gutschrift nur 3 Monate gilt! Nach Rücksendung des Pakets waren dann die 3 Monate "abgelaufen" und mir wären lt. Engel9 nicht mal die 4,90.-(Differenz von der Provision zum Artikel) zuerkannt worden.
Das kann ja wohl nicht sein, dass ich bei Rücksendung eines Artikels nicht mal den Differenzbetrag bekomme, nur weil die Rücksendung schon länger als 3 Monate nach Ausstellung der Gutschrift statt fand!!!
Erst auf meine Nachfrage, warum im Warenkorb überhaupt nichts mehr wäre, hat man kulanterweise *haha* die bereits bezahlten 4,90.- hinterlegt.
Ich habe die Firma zu keinem Zeitpunkt als "Betrüger, Halsabscheider oder ähnliches beschimpft. Ich habe lediglich gesagt, dass ich diese Vorgehensweise als nicht kundenfreundlich einstufe und ich nachweislich einen Verlust von 4,90.- hätte.
Weil ich hartnäckig geblieben bin, wurde mir jetz noch eingeräumt, dass ich die 4,90.- auf mein Konto bekommen könne.
Ich habe darauf verzichtet, weil ich mit dieser Person/Firma nichts mehr zu tun haben möchte!
Das alleine hat dieser Firma schon gereicht mir mit rechtlichen Schritten zu drohen. Der Mailverkehr ist derart harmlos, dass ich es für völlig überzogen halte derart zu reagieren!!!
Hätte ich gewusst, dass ich bei Retournierung meine GG Provision verliere, hätte ich mir keine Wäsche bestellt, sondern eines der zahlreichen Toy´s, denn damit hätte es wohl keine Größenprobleme gegeben ;-)
ps, die allgemeine androhung rechtlicher schritte ist deshalb korrekt, weil wir ja auch schon hier gesehen haben, daß kunden dazu neigen, firmen sofort als betrüger, halsabschneider u.ä. zu bezeichnen. ohne rücksicht auf rechtliche folgen. das kann teuer kommen, weil firmen da empfindlich sind.
übrig bleibt die frage, ob sich ein rechtstreit wegen ein paar euro auszahlt, den man auch nicht einmal mehr über die 2. instanz hinausbrächte.
besser wäre deshalb die empfehlung, kleidungsstücke dort zu kaufen, wo man sie probieren kann.
emrk,
ich kann dir da nicht zustimmen. und zwar aus dem üblichen grund, weil du es zu theoretisch siehst.
wenn du dir diese eugh-entscheidung genau durchliest, geht es dort um einen widerruf des geschäfts innerhalb der frist für den fernabsatz. diese ist aber (wenn auch von ella nicht unmittelbar genannt) in dem fall offenbar schon verstrichen. das schließe ich daraus, daß die sache mehr als drei monate nach gutschrift der veranstaltungsgutschrift passiert ist - sonst wäre diese nicht verfallen.
ergibt rein rechnerisch, aus ellas angaben entnommen, erst [u]nach[/u] insgesamt 7 wochen plus drei monate.
das bedeutet, ella hat letztlich eine gutschrift über die differenz erhalten (zwischen dem bestellwert und ihrem guthaben), die richtigerweise als kulanzhandlung bezeichnet war. denn das hätte die firma nicht (mehr) müssen. die versandkosten wurden ihr aber, meiner meinung nach auch richtig, nicht erstattet. die eugh-vorabentscheidung ist da etwas tricky. ich meine, die kann man hier weder 1:1 noch überhaupt anwenden.
[b]EMRK schrieb:[/b]
Vielen Dank für die Info! Habe ohnehin niemals anderes als die Tatschen geschildert. Diese Rechtsandrohung ist ja ohnehin nur ein Versuch mir a bissl Angst einzujagen.
Völlig überzogene Reaktion! Tja, auch dafür kann man einen Rechtschutz bemühen, allerdings fände ich es erbärmlich, wenn ich für so etwas das erste Mail darauf zurück greifen müsste....
Rechtlich fällt das ganze unter "Widerruf im Fernabsatz". §5a bis §5i Konsumentenschutzgesetz.
Ich sehe hier keinen Grund warum du nach dem Widerruf die Gutschrift, d.h. deinen Anspruch auf eine Leistung gegenüber dem Unternehmer, nicht zurückbekommen sollst.
Die Versandkosten vom Unternehmen zu dir sind vom Unternehmen zu tragen. Das wurde vom EuGH in der Entscheidung C-511/08 vom 15.4.2010 in Anwendung auf die Richtlinie 97/7/EG, die auch Grundlage für das österr. Fernabsatzrecht ist, entschieden.
D.h. du musst diese Kosten nicht tragen.
Schreiben mit Fristsetzung (z.B. 14 Tage) an das Unternehmen und dort mit Verweis auf die Bestimmungen die Gutschrift/Versandkosten einfordern.
Hinzu kommt noch, dass du den Betrag, der von dir Überwiesen wurde auch in bar (Überweisung) zurückfordern kannst, du musst dich also nicht mit einer Gutschrift dort abgeben.
PS: Solange du keine Tatsachen wahrheitswidrig behauptest, wird das Unternehmen mit den rechtlichen Schritten kaum eine Chance haben.
geh hör auf - nicht boxen - am liebsten herausprügeln - geht aber nicht, weil ihr in der volkschule schon eingetrichtert wurde, dass sie, wenn sie mal daheim eine kassiert, aufs jugendamt gehen soll...
und dann wundern sich alle - ich hab für meine fehler noch watschn bekommen, dass ich am sofa von einem eck zum anderen geflogen bin....
hat mir nicht geschadet..... weil ich wieder mal nicht unschuldig war... aber die jugend heute wähnt sich in sicherheit, dass ihnen das jugendamt helfen wird.....
ähm und beim thema zu bleiben: das jugendamt hilft ihnen dann auch nicht beim online-shopping :-)
na klar,
wennst auf leisen sohlen in die schule schleichst
und deine tochter wieder herausboxt...
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