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Katzenhaltung

Bild des Benutzers Mischa91

Katzenhaltung

Mischa91
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Hallo ich wohne in einer mietwohnung wo Hund und Katzen nur nach einverständnis vom Vermieter erlaubt sind..Mir ist gestern eine kleine KAtze zugelaufen und der Vermieter meint ich muss sie ins Tierheim geben. Gibt es eine möglichkeit sie zu behalten?

Kommentare

speckdealer

Bevor du das Viech zum Chinesen oder ins Tierheim gibts, brings mir, da hats ein schönes Leben auf 40h Grünfläche.

murks

tavor,
den Vermieter nach dem Unterschied zu fragen wird vermutlich für die Katz´ sein.

-Gast- (nicht überprüft)

seid nicht so !!

mischa,
in einer mietwohnung kann dir keine katz zulaufen. am besten, du laßt das tier, wo du es gefunden hast. die meisten katzen haben nämlich schon einen mitbewohner, sind aber so mobil, daß sie auch fremdgehen.

wennst das vieh psychisch töten willst, trags ins tierschutzhaus.

und so nebenbei frag deinen vermieter, ob er den unterschied zwischen hunden und katzen als haustiere kennt.

murks

Man könnte ja auch beim Chinesen ums Eck nachfragen... ;)

sissi

freilich kannst das katzerl behalten. musst es nur ausstopfen.

helga hofmann

wenn der Vermieter Tierhaltung nicht erlaubt - dann bleibt lediglich das Tierheim oder aber im Bekanntenkreis nachfragen, ob jemand die kleine Katze aufnehmen kann.

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